AGB / VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGENDER YNOT GMBH
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB.
2. Angebote-Vertragsschluss
2.1 Wir sind berechtigt, Bestellungen innerhalb einer Frist von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme des in der
Auftragserteilung liegenden Vertragsangebots erfolgt schriftlich.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angaben
in unseren Angeboten oder sonstigen Vertragsunterlagen stellen keine
Zusicherung von Eigenschaften und keine Garantie dar, es sei denn, dass
sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart
werden.
2.3 Probe- und Ansichtslieferungen werden in Rechnung
gestellt, wenn sie nicht spätestens nach 15 Tagen frachtfrei bei uns
eingegangen sind.
3. Preise-Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt bei Vertragsabschluss.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis ohne jeden
Abzug innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
Der Verzugszins beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, sofern wir
nicht eine höhere Zinsbelastung nachweisen. Zahlungen sind ausnahmslos
auf unser Konto bei der Volksbank Darmstadt Nr. 40329609 (BLZ 508 900
00)
oder bei der Sparkasse Darmstadt Nr. 20008571 (BLZ 508 501
50) zu leisten. Zahlungen an unsere Vertreter können nicht mit
freiender Wirkung geleistet werden.
3.3 Der Verzugszins beträgt 8 Prozentpunkte über dem Basiszins, sofern wir nicht eine höhere Zinsbelastung nachweisen.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen gelten stets nur annähernd, wenn sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wegen von uns nicht zu
vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wenn die Behinderung länger als
drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von
unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir
uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.
4.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der
Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %
des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit
unsererseits.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder
Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.
4.6
Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
4.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so
sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen;
mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Vorbehalt des
Eigentums an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der
gesamten Geschäftsverbindung.
6.2 Dem Besteller ist die
Weiterveräußerung der unter Vorbehalt des Eigentums gelieferten Sachen
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet, sofern es
sich nicht um Werbeartikel handelt, deren Weiterverkauf ausdrücklich
durch gesonderte Vereinbarung untersagt wird. Forderungen gegen seine
Abnahme aus Verkäufen unseres Vorbehaltseigentums tritt der Besteller in
Höhe des von uns berechneten Preises an uns ab. Be- und Verarbeitung
der von uns gelieferten Gegenstände erfolgt in unserem Auftrag und zwar
unentgeltlich und ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung,
Verbindung oder Vermengung der von uns gelieferten Gegenstände mit
anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum an den entstehenden neuen
Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten
Gegenstände zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermengung. Die danach entstehenden
Miteigentumsgegenstände gelten als Vorbehaltsgegenstände i.S.d. Abs. 1.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermengung, so überträgt
der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an
dem neuen Gegenstand im Rang des Rechnungswertes unseres
Liefergegenstands und verwahrt diesen unentgeltlich für uns. Das dadurch
entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsgegenstand i.S.d. Abs. 1.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Besteller zur Herausgabe der in unserem Eigentum
stehenden Waren verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Sachen geltend
nicht als Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen hat uns der Besteller
unverzüglich eine Aufstellung über die uns nach vorstehenden
Bestimmungen abgetretenen Forderungen zu übersenden.
6.4
Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Wir verpflichten
uns, Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers unter Vorbehalt der
Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherung die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Mängel
7.1
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel
geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt
ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
7.2 Werden unsere
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Besteller eine
entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände
den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
7.3 Der
Besteller muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
7.4 Im Falle einer Mitteilung des
Bestellers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangen wir nach
unserer Wahl und auf unsere Kosten, dass: a) das mangelhafte Teil bzw.
Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt
wird; b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereit hält und
wir beim Besteller die Reparatur vornehmen. Falls der Besteller
verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei
ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und
Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
7.5
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten.
7.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.7 Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu.
8. Haftung
8.1
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
8.2 Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur
Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf
sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es
sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt
gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.
8.3
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von uns
entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
8.4 Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere
Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
9.1
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
9.2 Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Darmstadt
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
9.3
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
9.4 Wir sind berechtigt,
personenbezogene Daten des Bestellers, soweit für die Vertragsabwicklung
erforderlich, zu speichern, zu nutzen, zu übermitteln, zu verändern und
zu löschen. Auf Verlangen des Bestellers geben wir dem Besteller
Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.